Unterkühlung ein heisses Thema

In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte zur Wiederbelebung Unterkühlter dargestellt, wie sie in den aktuellen internationalen Reanimationsrichtlinien von Ende 2005 beschrieben werden.

Man spricht von einer Unterkühlung (Hypothermie), wenn die Körperkerntemperatur auf unter 35 °C gesunken ist. Eine schwere Hypothermie liegt vor, wenn die Temperatur unter 30°C gesunken ist. Dieser Zustand geht einher mit einer markanten Abnahme des Blutflusses und des Sauerstoffbedarfs im Gehirn, sowie einer Abnahme des Herzzeitvolumens. Eine Unterkühlung erhöht andererseits die Toleranzzeit für einen Herzstillstand und erfordert somit eine Verlängerung der Wiederbelebungsversuche. Bei 18°C toleriert das Gehirn einen Kreislaufstillstand rund zehnmal länger als bei 37°C. Es gilt daher der alte Leitsatz „No one is dead until he’s warm and dead“ – Niemand ist tot, wenn er nicht warm und tot ist. Unglücklicherweise kann oftmals nicht festgestellt werden, ob zuerst der Kreislaufstillstand oder die Hypothermie eingetreten ist. So ist es natürlich durchaus möglich, dass ein Patient zunächst einen Kreislaufstillstand aufgrund eines Herzinfarktes erlitten hat und bei niedrigen Temperaturen erst Stunden später gefunden wird. Bei Menschen mit eingeschränkter Thermoregulation wie z.B. älteren Personen oder kleinen Kindern können Unterkühlungen bereits bei relativ normalen Temperaturen vorkommen. Alkohol- und Drogenkonsum erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Unterkühlung.

Grundsätzlich werden Wiederbelebungsmassnahmen beim unterkühlten Patienten genau so durchgeführt wie in anderen Situationen auch. Ein paar Unterschiede zur normalen Vorgehensweise ergeben sich dennoch. So soll die Überprüfung der Vitalfunktionen auf bis zu eine Minute verlängert werden. Hat ein hypothermer Patient einen Kreislaufstillstand, empfiehlt die American Heart Association bei Herzkammerflimmern höchstens einmal zu defibrillieren, bevor die Kerntemperatur auf über 30°C angestiegen ist.

Bei einer ausgeprägten Hypothermie reagiert das Herz unter Umständen verzögert auf Massnahmen wie Herzschrittmacher, Elektroschock und Medikamente. Ferner ist eine Anhäufung der Arzneistoffe im Blut nicht auszuschließen. Deshalb sollte auf medikamentöse Massnahmen verzichtet werden, solange die Körperkerntemperatur unter 30°C liegt.
Es überrascht nicht, dass gerade das Aufwärmen des Patienten während der Reanimation Priorität hat. Dies darf allerdings nicht unkontrolliert erfolgen. Das Ausziehen nasser Kleidung und das Bedecken mit trockenen Decken und Erhöhen der Raumtemperatur zählen zu den passiven Verfahren, die zunächst einmal vor weiterem Wärmeverlust schützen sollen.

Am zuverlässigsten können Patienten mittels aktiver Verfahren erwärmt werden, so etwa mit warmen Infusionen. Die bevorzugte Methode ist die Herz-Lungenmaschine, die jedoch nur in grossen Spitälern zur Verfügung steht. Diese Verfahren sind i.d.R. für Patienten mit einer Temperatur unter 30°C vorbehalten. Daher sollten hypotherme Patienten mit Kreislaufstillstand so bald wie möglich in ein Zentrum gebracht werden, in dem eine kontrollierte Wiedererwärmung möglich ist. Der Transport soll besonders schonend erfolgen, wobei Bewegungen insbesondere der Extremitäten vermieden werden müssen. Eine Gefahr resultiert ansonsten aus der Verschiebung kalten Blutes aus der Peripherie in den Körperkern und einer plötzlichen weiteren Abnahme der Körperkerntemperatur.

Es wurde von einem Fall einer erfolgreichen Reanimation ohne neurologische Ausfälle berichtet, bei dem, nach 70-minütigem Herzstillstand zwei Stunden lang die Basismassnahmen der Reanimation durchgeführt wurden, bevor mit der aktiven Wiedererwärmung über einen kardiopulmonalen Bypass begonnen wurde.